Rechtsberatung

Allgemeine Informationen

Anspruch auf einen Rechtsanwalt bei geringem Einkommen

 

RechtDie Kosten für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin oder deren außergerichtliche Tätigkeit können durch den so genannten Beratungshilfeschein übernommen werden. Diesen erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Geldmittel nicht aufbringen kann. Hierzu ist ein mündlicher oder schriftlicher Antrag beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes unter Nachweis des monatlichen Einkommens sowie der laufenden Kosten (Miete, Strom etc.) erforderlich.

In der Regel verfügen Amtsgerichte hierfür über eine gesonderte Rechtsantragsstelle. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin darüber hinaus berechtigt ist, eine Gebühr von 10,00 € von Ihnen zu verlangen.

Sollte ein Gerichtsverfahren erforderlich sein, kann der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragen. Das Gericht prüft auch hier Ihre Vermögensverhältnisse sowie die Erfolgsaussichten der Angelegenheit. Die Prozesskostenhilfe kann gänzlich oder bei einem höheren Einkommen in Raten gewährt werden. Beachten Sie, dass bei einer Bewilligung lediglich die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes hiervon gedeckt sind. Über ein verbleibendes Restrisiko hinsichtlich der Kosten des gegnerischen Rechtsbeistandes nehmen Sie bitte mit ihrem Rechtsanwalt/Ihrer Rechtsanwältin im Einzelfall Rücksprache.

Beratungshilfe sowie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe werden nicht gewährt, sofern eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt.

Markus Langenberg, Rechtsanwalt
Alsenstraße 63
46045 Oberhausen

Tel.: 0208 / 899 57 30
Fax: 0208 / 899 57 42

Zurück zum Wegweiser Beratungsstellen