Anspruch auf einen Rechtsanwalt bei geringem Einkommen

In der Regel verfügen Amtsgerichte hierfür über eine gesonderte Rechtsantragsstelle. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin darüber hinaus berechtigt ist, eine Gebühr von 10,00 € von Ihnen zu verlangen.
Sollte ein Gerichtsverfahren erforderlich sein, kann der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragen. Das Gericht prüft auch hier Ihre Vermögensverhältnisse sowie die Erfolgsaussichten der Angelegenheit. Die Prozesskostenhilfe kann gänzlich oder bei einem höheren Einkommen in Raten gewährt werden. Beachten Sie, dass bei einer Bewilligung lediglich die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes hiervon gedeckt sind. Über ein verbleibendes Restrisiko hinsichtlich der Kosten des gegnerischen Rechtsbeistandes nehmen Sie bitte mit ihrem Rechtsanwalt/Ihrer Rechtsanwältin im Einzelfall Rücksprache.
Beratungshilfe sowie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe werden nicht gewährt, sofern eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt.
Markus Langenberg, Rechtsanwalt
Alsenstraße 63
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 / 899 57 30
Fax: 0208 / 899 57 42